Wir fertigen Universalboxen und maßgeschneiderte Transportboxen für ihr Fahrzeug an.
§23 StvO "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, das seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des
Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und das die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch
die Ladung oder die Besetzung nicht leidet."
Hunde sind im Auto laut §23 StvO als Ladung anzusehen und daher entsprechend zu sichern. Wer seinen Hund nicht durch eine Box, ein Trennngitter oder einen Gurt sichert, läuft Gefahr ein Bußgeld
zwischen 35 und 50 Euro, sowie 1-3 Punkte in Flensburg zu bekommen. Auch kann die Versicherung im Falle eines Unfalls die Leistung verweigern. Für den sicheren Transport der Vierbeiner ist eine
Hundebox besonders empfehlenswert.
Schon bei einem Aufprall mit 50 km/h kann laut ADAC das Dreißigfache des Hundegewichtes auf einen Körper wirken. So verwandelt sich selbst ein kleiner Hund mit 10
kg Körpergewicht zu einem 300 kg schweren oftmals tödlichen Geschoss. Hierbei ist zu
beachten, dass eine Hundebox nicht nur den Hund vor einem Flug durch die Frontscheibe und schweren Verletzungen sichert, sondern dass auch der Mensch vor dem nach vorne fliegenden Hund gesichert
wird.
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